Abfallentsorgung & kostenpflichtige Abfälle

Umweltfreundlich entsorgen - transparent und bürgernah

Der Ressourcenpark Sulmtal-Koralm unterstützt Sie bei der fachgerechten Entsorgung verschiedenster Abfallarten – klar geregelt, gut organisiert und umweltbewusst. Auf dieser Seite finden Sie:


  • Kostenfreie Entsorgungsmöglichkeiten
  • Kostenpflichtige Abfälle & Preise
  • Tipps für eine effiziente Anlieferung

Diese Abfälle nehmen wir kostenfrei entgegen:

  • Sperrmüll
  • Altstoffe (z.B. Altholz, Flachglas, Hartkunststoffe)
  • Wertstoffe (z.B. Elektroaltgeräte, Metall, Karton, Altpapier
  • Problemstoffe (z.B. Altöl, Batterien, Lacke)

Hinweis: Die kostenlose Annahme gilt ausschließlich für haushaltsübliche Mengen.

Kostenpflichtige Abfälle - aktuelle Entgelte

Künstliche Mineralfaser ( z.B. Glas-/ Stein-/ Tellwolle)€  5,00 pro 110 l Sack
Künstliche Mineralfaser ( z.B. Glas-/ Stein-/ Tellwolle)€ 35,00 pro Big Bag
PKW-Reifen ohne Felgen€  5,00 pro Stück
PKW-Reifen mit Felgen€  8,00 pro Stück
Motorradreifen ohne Felgen€  2,00 pro Stück
Motorradreifen ohne Felgen€  5,00 pro Stück
Recyclingfähiger Bauschutt€  0,05 pro kg
Nicht recyclingfähiger Bauschutt€  0,15 pro kg
Asbestzement/ Eternit€  0,20 pro kg
EPS Baustyropor€  0,30 pro kg
XPS- Dämmplatten € 3,50 pro kg
Gipskartonplatten € 0,13 pro kg
Heraklitplatten € 0,13 pro kg
Sodagasflaschen (CO2), bis 3 kg€ 30,00 pro Stück
weitere Gasflaschen NICHT restentleer
auf Anfrage!

Wichtige Hinweise zur Anlieferung:

  • Bitte informieren Sie sich vorab über Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung bei kostenpflichtigen Abfällen.
  • Nicht restentleerte Gasflaschen dürfen nur nach Rücksprache abgegeben werden.
  • Die Preise können je nach Menge oder Sonderregelungen variieren – unser Team berät Sie gerne vor Ort!
  • Grundsätzlich spart die richtige Vorsortierung Ihrer Abfälle zu Hause Zeit bei der Entsorgung.
  • Wenn Abfälle aus Privathaushalten im Ressourcenpark Sulmtal-Koralm von Handwerkern oder Dienstleistern (z. B. Tischlern, Installateuren) angeliefert werden, ist eine schriftliche Bestätigung des Haushalts erforderlich. Siehe Bestätigung - Abfallentsorgung aus Privatenhaushalten.

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